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   FG Niedersachsen, 19.11.2003 - 2 K 655/99   

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https://dejure.org/2003,13032
FG Niedersachsen, 19.11.2003 - 2 K 655/99 (https://dejure.org/2003,13032)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.11.2003 - 2 K 655/99 (https://dejure.org/2003,13032)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. November 2003 - 2 K 655/99 (https://dejure.org/2003,13032)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Investitionszulage - zum Betriebsstättenbegriff

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 164 Abs. 2 AO; § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 2 InvZulG; § 12 S. 1 AO
    Rechtmäßigkeit einer Rückforderung bzw. Nichtgewährung einer Investitionszulage; Zuordnung von angeschafften Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Fördergebiet; Vorliegen einer "Betriebsstätte" im Fördergebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 12 Satz 1; InvZulG § 2
    Betriebsstättenbegriff; Investitionszulage; Verfügungsmacht - Betriebsstättenbegriff im Investitionszulagenrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsstättenbegriff im Investitionszulagenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Rückforderung bzw. Nichtgewährung einer Investitionszulage; Zuordnung von angeschafften Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Fördergebiet; Vorliegen einer "Betriebsstätte" im Fördergebiet

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 761
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.03.2003 - III R 50/96

    Verbleibensvoraussetzungen bei der Investitionszulage

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.11.2003 - 2 K 655/99
    ebenso wenig wie bei einer Betriebsaufspaltung Veranlassung dazu, die für die Gewährung von Investitionszulage erforderlichen Merkmale, die lediglich ein anderer Betrieb erfüllt, auf die Klägerin zu übertragen, sofern die Investitionen, für die es die Zulage beantragt, den eigenen gewerblichen Betrieb betreffen (vgl. auch BFH vom 20. März 2003, III R 50/96, BStBl. 2003, 613, 615 unter 2. c).

    In derartigen Fällen ist es nicht erforderlich, die gewerbliche Tätigkeit der Betriebsgesellschaft dem Besitzunternehmen zuzurechnen, damit überhaupt die Möglichkeit besteht, eine Investitionszulage zu erhalten (vgl. auch BFH vom 20. März 2003, a.a.O.).

  • BFH, 09.03.1962 - I B 156/58

    Betriebsstätte des Versicherungsunternehmens bei selbstständig gewerbetreibendem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.11.2003 - 2 K 655/99
    Die Verfügungsgewalt muss vielmehr auch dann, wenn die Geschäfte des Vertretenen durch einen ständigen Vertreter geführt werden, dem Vertretenen zustehen (vgl. auch BFH-Urteil vom 09.03.1962, I B 156/58 S, BStBl. III 1962, 227).
  • BFH, 13.09.2000 - X R 174/96

    Betriebsstätte eines Schornsteinfegermeisters

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.11.2003 - 2 K 655/99
    Damit eine Betriebsstätte (§ 12 S. 1 AO 1977) vorliegt, ist es indes erforderlich, dass der Unternehmer eine nicht nur vorübergehende, über die bloße (tatsächliche) Nutzungsmöglichkeit hinausgehende, ggf. auch behördlich zugewiesene, rechtliche Verfügungsmacht über die betreffende(n) Geschäftseinrichtung(en) oder Anlage(n) ausübt (BFH-Urteil vom 13. September 2000, Az. X R 174/96, BStBl. 2001 II S. 734).
  • BFH, 16.03.2000 - III R 21/99

    Investitionszulage bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.11.2003 - 2 K 655/99
    Zwar ist bei einer Betriebsaufspaltung eine Ausnahme von dem Grundsatz der rechtlichen Selbständigkeit beider Unternehmen zu machen und die Betriebsstätte des Betriebsunternehmens dem Besitzunternehmen zuzurechnen (BFH-Urteile vom 10. Dezember 1998 (III R 50/95, BFHE 188, 176, BStBl II 1999, 607; vom 16. März 2000, III R 21/99, BStBl. II 2000, 700).
  • BFH, 10.12.1998 - III R 50/95

    Investitionszulage bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.11.2003 - 2 K 655/99
    Zwar ist bei einer Betriebsaufspaltung eine Ausnahme von dem Grundsatz der rechtlichen Selbständigkeit beider Unternehmen zu machen und die Betriebsstätte des Betriebsunternehmens dem Besitzunternehmen zuzurechnen (BFH-Urteile vom 10. Dezember 1998 (III R 50/95, BFHE 188, 176, BStBl II 1999, 607; vom 16. März 2000, III R 21/99, BStBl. II 2000, 700).
  • BFH, 18.09.2002 - X R 4/01

    Betriebsaufspaltung; Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.11.2003 - 2 K 655/99
    Eine sachlichen Verflechtung liegt aber nur vor, wenn das Betriebsunternehmen aus innerbetrieblichen Gründen ohne ein Gut dieser Art den Betrieb nicht führen könnte (BFH vom 18. September 2002, X R 4/01, BFH/NV 2003, 41 m.w.N.).
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